„Die richtige Strategie macht den Unterschied“

„Sicherheit hat Priorität“

„Langfristiger Erfolg hat meistens nur wenig mit Zufall zu tun“

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge basiert auf der Grundidee des Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Zinsen stehen daher dem Sparer zu. Er kann eine lebenslange Rente wählen oder Kapitalauszahlung.

Staatlich geförderte Vorsorge

Rürup- und Riester-Rente sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. Ausnahmen sind möglich, z. B. lässt sich eine Riester-Rente an einen definierten Personenkreis vererben (siehe Schreiben (PDF; 655 kB) des Bundesfinanzministeriums Az. IV C 3 – S 2222/09/10041 v. 31. März 2010).

Zusätzlich rechnen Sozialhilfeträger, wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Arbeitslebens bedürftig werden sollte („Hartz-IV-Sicherheit“), das staatlich geförderte Altersvorsorgevermögen nicht auf ALG-II an. Das angesparte Kapital soll ausschließlich zur Altersversorgung des Sparers dienen. Wenn im Todesfall kein erbberechtigter Ehepartner mit eigenem Riestervertrag als Erbe in Frage kommt, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Das restliche Sparkapital fällt in die Erbmasse und wird wie sonstiges Vermögen vererbt.

Riester-Rente
Die Riester-Rente gehört zu den bekannteren Formen staatlich geförderter Altersvorsorge (Stand 3. Quartal 2011: 14,8 Millionen). Einzelheiten siehe Hauptartikel Riester-Rente.

Berechnung einer Riester-Rente

Rürup-Rente
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler gedacht ist. Aber auch gutverdienende Angestellte und Beamte können so fürs Alter vorsorgen. Vereinfacht gesagt, kann sich die Rürup-Rente für alle Personen lohnen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Siehe Hauptartikel Rürup-Rente.

Berechnung einer Rürup-Rente


Staatlich nicht geförderte Vorsorge

Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge genießen keinen garantierten Bestandschutz der Einzahlungen. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfügbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter eine volle Rentenversteuerung vorsehen, müssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden.

Fondssparplan
→ Hauptartikel: Fondssparplan

Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag in den regelmäßig Geld eingezahlt wird und dafür Fondsanteile erworben werden. Da diese Form der Kapitalanlage keine staatliche Förderung erhält, steht es dem Anleger frei, wann und wie er über sein Vermögen verfügen will.

Eine Investition in Fondssparpläne zeichnet sich durch eine hohe Kostentransparenz aus. Anfallende Kosten (z. B. Verwaltungsgebühren oder Ausgabeaufschläge) sind in den Preisverzeichnissen der Banken, Sparkassen und Fondsgesellschaften dokumentiert.

Immobilienbesitz
Auch der Erwerb von Immobilien während der Erwerbsphase kann zum Erhalt des Lebensstandards im Ruhestand beitragen. Bei Vermietung muss der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten versteuert werden, was die Rendite schmälert.

Immobilienfonds sind eine weitere Möglichkeit, Kapital zur Absicherung des Alters aufzubauen.

Zu beachten ist hierzu das sog. Alterseinkünftegesetz, im Wortlaut finden Sie es hier!

Die aktuellen Überschußbeteiligungen deutscher Lebensversicherungen finden Sie hier!